Existenzgründung mit einem Hausmeisterservice

Wer sich mit einem Hausmeisterservice selbstständig machen möchte, hat gute Chancen auf eine erfolgreiche Existenzgründung. Mit einem grundsätzlichen handwerklichen Geschick, Organisationstalent und Zuverlässigkeit sind die fachlichen Qualifikationen weitgehend erfüllt, zumal die meisten Tätigkeiten eines Hausmeisters unter den Bereich der zulassungsfreien Handwerken bzw. der handwerksähnlichen Gewerbe fallen. Hier braucht man keinen Meisterbrief, um effektiv und lukrativ arbeiten zu können. Viele Arbeiten dürfen sogar übernommen werden, wenn man keine abgeschlossene handwerkliche Lehre mit Gesellenbrief vorweisen kann.

Allerdings gibt es vor dem Eintritt in die Selbstständigkeit eine ganze Reihe von Faktoren, die bedacht werden müssen. Besondere Bedeutung kommt hier dem persönlichen Businessplan zu. Dieser Plan beinhaltet alle relevanten Voraussetzungen für eine gelungene Existenzgründung. Welche Dienstleistungen werden angeboten bzw. dürfen angeboten werden? Welche Kosten für Material, Lagerhaltung, Anfahrt etc. sind zu erwarten? Welche Preise können für die angebotenen Dienstleistungen kalkuliert werden? Wie sieht die räumliche Infrastruktur in der Umgebung aus? Gibt es im direkten Umfeld potenzielle Kunden? Wie sieht es mit möglichen Mitbewerbern aus? Was für ein Aufwand sollte für den Bereich Werbung/Marketing betrieben werden?

Die gründliche Beantwortung dieser Fragen ist entscheidend für einen effektiven Businessplan. Die lokalen Handelskammern sind geeignete Ansprechpartner für alle auftretenden Fragen. Hier kann man sein Konzept auf Struktur und Inhalt überprüfen lassen. Außerdem bieten die Handelskammern regelmäßig interessante Qualifikationsmaßnahmen an, durch die man sein Angebotsspektrum erweitern kann.

Für die zügige Abwicklung der Existenzgründung ist es dringend erforderlich, sich bei der zuständigen Handelskammer zu informieren, welche Behörden man kontaktieren muss. Zur Standard-Prozedur gehören ein Eintrag bei der Gewerbemeldestelle sowie eine Meldung bei der jeweiligen Finanzbehörde. Bei der Handelskammer lassen sich auch alle notwendigen Anmeldeformulare beziehen, genauso wie eine Liste mit den zuständigen Ansprechpartnern. Aus Zeitgründen ist es ratsam, die relevanten Behörden möglichst zeitgleich anzuschreiben. So lässt sich die Gründung des eigenen Unternehmens möglichst zügig realisieren.

Generell erforderlich für eine selbstständige Tätigkeit ist eine angemessene persönliche Altersvorsorge sowie eine Krankenversicherung.


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Businessplan Existenzgründung Dienstleistung
  1. Management
  2. Produkt und Kundennutzen
  3. Markt und Wettbewerb
  4. Marketing und Vertrieb
  5. Geschäftsmodell und Organisation
  6. Das Unternehmerteam
  7. Realisierungsfahrplan
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