Gründerregionen in Nordrhein-Westfalen
Für nähere Informationen in Ihrer Gründerregion oder Stadt in Nordrhein-Westfalen können Sie sich auf unseren Regionalseiten umsehen:
Existenzgründung im Bundesland Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen können Existenzgründer auf flächendeckend verbreitete Startcenter als Fundament der Hilfen für Existenzgründer zurück greifen. In den Startcentern bekommt man zu allen Förderprogrammen Informationen. Das heißt, Existenzgründer haben in Nordrhein-Westfalen eine direkte Anlaufstelle mit den Startcentern in denen sie umfassend beraten und betreut werden bei der Umsetzung ihrer Gründungsidee. Darüber hinaus werden u.a. Seminare, Schulungsangebote, oder Workshops zu verschiedenen Themen angeboten. Die kommunalen Wirtschaftsförderungen, die IHK und HWK sind Träger der Startercenter. Prinzipiell müssen Förderungen vor der Gründung beantragt werden. In den Startercentern bekommen die Gründer Unterstützung bei der Auswahl des richtigen Förderprogramms für die eigene Unternehmensgründung. Nähere Informationsmöglichkeiten zum Beispiel über den Veranstaltungskalender der Startercenter sind unter www.go.nrw.de zu finden.
Hilfe vom Land Nordrhein-Westfalen
Das Land Nordrhein-Westfalen bietet für Existenzgründer Zuschüsse, öffentliche Fördermöglichkeiten und Bürgschaften an. Mit dem Beratungsprogramm Wirtschaft (BPW) werden die Gründungsberatungen für Existenzgründer durch freie Unternehmensberater durch das Land bezuschusst. Antragsberechtigt sind natürliche Personen, welche eine Unternehmensneugründung, eine Gründung durch Unternehmensnachfolge, oder eine freiberufliche Tätigkeit im Haupterwerb in Nordrhein-Westfalen beabsichtigen. Innerhalb eines Jahres können Beratungen zu verschiedenen Themen rund um die Gründung eines Unternehmens bezuschusst werden. Besondere Konditionen gelten bei Gründern aus der Arbeitslosigkeit, Berufsrückkehrern oder Hochschulabsolventen. Beratungen können auch als Gruppenberatungen, den sogenannten Zirkelberatungen in Anspruch genommen werden. Innerhalb von 5 Jahren kann diese Gründungsberatung einmal in Anspruch genommen werden.
Handwerksmeister welche sich das erste Mal selbständig machen und dabei Arbeitsplätze geschafft werden bekommen über die Meistergründerprämie des Landes Nordrhein-Westfalen einen Zuschuss. Die Handwerksmeister müssen sich in der Branche selbständig machen für die der Meistertitel abgelegt wurde. Der Zuschuss kann bei Neugründungen, Beteiligungen an anderen Unternehmen und bei Übernahme eines bestehenden Unternehmens gewährt werden. Der Zuschuss kann mit anderen Fördermöglichkeiten kombiniert werden. Detaillierte Informationen und weitere Voraussetzungen gibt es in den Startcentern, oder auf www.lgh.de.
Die Förderbank des Landes, die NRW.Bank bietet für Gründer verschiedene Förderdarlehen an. Zum können mit dem Gründungskredit der NRW.Bank Existenzgründer mit einem Kredit in verschieden großer Höhe bei der Gründung unterstützt werden. Damit können unterschiedliche Investitionen rund um das zu gründende Unternehmen, oder auch die Übernahme bestehende Unternehmen finanziert werden. Günstige Zinssätze und Laufzeiten zwischen fünf und zwanzig Jahren lassen dem Existenzgründer einen gewissen flexiblen Rahmen. Über weitere Förderprogramme und Ansprechpartner der NRW.Bank können Sie sich unter www.nrwbank.de informieren.
Wem für die Aufnahme eines Kredites die notwendigen Sicherheiten fehlen, kann durch die Bürgschaftsbank NRW doch noch zu diesem kommen. Voraussetzungen dafür sind ein fachliches und kaufmännisches Wissen, ordentliche finanzielle Verhältnisse (z.b. kein laufendes Insolvenzverfahren), eine gute Höhe des zu erwarteten Umsatzes seines zu gründenden Unternehmens. Die Bürgschaftsbank bürgt mit einer sogenannten Ausfallbürgschaft bis zu einer bestimmten Höhe des beantragten Kredits.
Mit dem NRW.Bank Startkredit ist eine Kombination von einem Förderdarlehen und einer Bürgschaft für Existenzgründer geschaffen worden. Die NRW.Bank und die Bürgschaftsbank arbeiten hier zusammen und können so Gründern mit wenig finanziellen Rückenhalt ein Finanzierungspaket aus einer Hand und zu günstigen Konditionen anbieten. Anträge können mit den entsprechenden Formularen über die Haubank gestellt werden. Weitere Informationen und Ansprechpartner finden Sie auf der Homepage der Bürgschaftsbank NRW.
(Stand 05/2010. Keine Gewähr für Richtigkeit. Bitte informieren Sie sich über die aktuellen Konditionen bei den angegebenen Instituten.)
Organisationen für Existenzgründer
Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-WestfalenHorionplatz 1
40213 Düsseldorf
Tel: 0211 8618-50
Fax: 0211 86185-4444
Homepage: www.mgepa.nrw.de/kontakt/index.php
Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH)
Aufm Tetelberg 7
40221 Düsseldorf
Tel: +49 211 30108 -0
Fax: +49 211 30108 -500
Homepage: www.lgh.de/
Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW GmbH (KBG)
Hellersbergstraße 18
41460 Neuss
Tel: 02131 / 5107-0
Fax: 02131 / 5107-222
Homepage: www.kbg-nrw.de/
