Existenzgründung und Selbständigkeit

Bringt die Existenzgründung Selbständigkeit, bleiben eine ganze Anzahl von Dingen zu beachten. Anders als bei abhängiger Beschäftigung, muss der Selbständige für jede Handlung und auch jede Unterlassung selbst die Verantwortung übernehmen. Die Möglichkeit der rechtlichen Entlastung zu ungunsten des Arbeitgebers entfällt mit der Existenzgründung Selbständigkeit in vielen Fällen, es sei denn, der abhängig Beschäftigte führt mit vollem Vorsatz einen Schaden herbei. Im Gegenzug hat der Selbständige endlich die Freiheit, selbst zu bestimmen, was passiert. Nur er selbst kann die Hilfe für Existenzgründer in Anspruch nehmen. Der Existenzgründer muss sich allerdings selbst um die entsprechenden Informationen bemühen, die er zur Selbständigkeit benötigt, kann aber auch zur Existenzgründung Unterstützung einfordern, zum Beispiel bei der Industrie- und Handelskammer Ihk Existenzgründung. Zugleich ist er aber auch selbst dafür verantwortlich, bei der zuständigen Handwerkskammer Existenzgründung anzuzeigen und anzumelden, wenn eine Pflichtmitgliedschaft anfällt.Wenn es zur Existenzgründung Selbständigkeit kommt, sollte schon zumindest ein Geschäftsplan Existenzgründung vorhanden sein. Schließlich geht es auch darum, das entsprechende Existenzgründung Startkapital zu organisieren.

Ist kein eigenes Startkapital vorhanden, obwohl es notwendig ist die Existenzgründung Selbständigkeit in die Tat umzusetzen, muss sich der Existenzgründer um entsprechende Zuschüsse und eventuelle Kredite bemühen. Ohne einen wirklich tragfähigen Existenzgründung Businessplan dürfte dies jedoch schwierig werden. Die Tragfähigkeit wird, wenn es um Zuschüsse geht, schon von Amts wegen von einer fachkundigen Stelle begutachtet.Dabei wird mit Sicherheit auch geprüft, ob es sich um eine wirkliche Existenzgründung Selbständigkeit handelt oder doch eher um eine Scheinselbständigkeit, die nicht gefördert werden soll.

Zur Abgrenzung wird § 7 Absatz 1 des vierten Sozialgesetzbuches (SGB IV) herangezogen. Es soll vermieden werden, dass Zuschüsse gezahlt werden für eine Selbständigkeitsform, die sehr schnell wieder in die Arbeitslosigkeit führen kann, da sie eigentlich mehr einer abhängigen Arbeit entspricht als einer auf Expansion ausgerichteten Selbständigkeit, die unter Umständen sogar noch zur Schaffung neuer Arbeitsplätze in der Lage ist. Die Abgrenzung von einer Scheinselbständigkeit von einer wirksamen realen Existenzgründung wurde durch verschiedene Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) herausgearbeitet. So kann der Scheinselbständige im Prinzip gar nicht frei über seine eigene Arbeitskraft verfügen, sondern ist eher weisungsgebunden in eine betriebliche Organisation eingebunden. Meist existiert keine eigene Betriebsstätte und kein eigenes Büro. Außerdem ist der Scheinselbständige einem einzelnen Vertragspartner verpflichtet, demgegenüber er seine Tätigkeit dokumentieren muss. Bezeichnend ist auch die relativ konstante Bezahlung ohne große Verluste und Gewinne. Die Vereinbarung von Urlaubstagen ist ein weiteres Indiz. Zudem werden die Leistungen nur auf Namen und in Rechnung des übergeordneten Vertragspartners erbracht.

Checkliste: Was sind meine nächsten Schritte?

Was können Sie jetzt als nächstes tun? Nach der 72-Stunden-Regel müssen Sie mit Ihrem Vorhaben innerhalb der nächsten 3 Tage aktiv werden, um eine 99%-Erfolgswahrscheinlichkeit zu erreichen. Mit jedem der folgenden Schritte erfüllen Sie die 72-Stunden-Regel:

  • Kontaktieren Sie einen Experten für Existenzgründung in Ihrer Nähe. Dieser kann Ihnen bei allen Fragen Ihres Gründungsvorhabens weiterhelfen. Auch bei der Wahl der Förderungen, der Kreditbeschaffung oder beim Businessplan kann dieser Ihnen helfen.
  • Sofern Sie Ihre privaten Kosten abdecken möchten, ist eventuell der Existenzgründerzuschuss vom Arbeitsamt für Sie interessant.