Der Steuerberater für Existenzgründer

Das leidige Thema Steuern bleibt leider auch Existenzgründern nicht erspart. Steuergesetze ändern sich häufig und wer sich nicht regelmäßig damit beschäftigt, wird irgendwann den Anschluss verlieren. Da Sie mit den Vorbereitungen für Ihre Selbstständigkeit ohnehin schon genug beschäftigt sind, sollten Sie sich vertrauensvoll an einen Steuerberater für Existenzgründer wenden. Dieser hat sich auf Firmenneugründungen spezialisiert und kennt sich somit auch bestens mit den aktuellen Gesetzesneuerungen aus. Den passenden Experten finden Sie auf einer Existenzgründer Messe. Wann und wo diese Messen stattfinden, erfahren Sie auf zahlreichen Gründerportalen im Internet.

Es kann allerdings nie schaden, wenn Sie sich selbst wenigstens grundsätzlich mit den verschiedenen Steuerarten auseinandersetzen, denn ein Steuerberater für Existenzgründer arbeitet natürlich auch nicht kostenlos für Sie. Es gibt einige Steuererklärungen, die im Grunde kaum Fachwissen verlangen, wie zum Beispiel die Umsatzsteuervoranmeldung. Kleinunternehmer, die einen bestimmten Umsatz nicht überschreiten, müssen diese Steuererklärung nicht einreichen. Ein Beispiel für diese Regelung finden Sie direkt auf dem Portal des Finanzamtes. Die Einnahme-Überschuss-Rechnung, EÜR, ist ebenfalls für Nichtexperten schnell erledigt. Anders sieht es schon bei der Einkommensteuererklärung aus. Die diversen Anlagen erfordern Fachwissen und sollte nicht ohne vorherige Schulung oder Steuerberater ausgefüllt werden. Kleinste Fehler können letztendlich unangenehme und teuere Folgen haben. Hilfreich könnten dabei auch Existenzgründung Seminare sein, die teilweise kostengünstig von Ihrer Agentur für Arbeit angeboten werden. Auch beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie können Sie sich in der Seminarübersicht schlau machen.

Sollte Ihnen dafür die Zeit fehlen, fordern Sie sich vom Arbeitsamt die bewährte Broschüre Existenzgründung an oder gehen Sie direkt auf den Downloadbereich der offiziellen Webseite. Darin wird Ihnen erklärt, welche Steuern für Sie in Frage kommen und vor allem wann Sie die Erklärungen einreichen müssen. Ein Steuerberater für Existenzgründer weiß natürlich auch, dass es bei der Existenzgründung Geld Vom Staat gibt und wie man diese Beträge steuerrechtlich behandelt. Zudem nennt er Ihnen weitere Möglichkeiten, wie Sie günstig an Fördergelder gelangen, ohne dafür zusätzlich Steuerzahlungen leisten zu müssen. Es ist also durchaus sinnvoll, wenn Sie Ihrem Berater das erstellte Existenzgründung Konzept vorlegen, damit er sich einen Überblick verschaffen kann. Aber nicht nur der Steuerberater für Existenzgründer steht Ihnen hilfreich zur Seite. Nehmen Sie zusätzlich auch den Service für Existenzgründung Arbeitsamt in Anspruch. Wenden Sie sich an einen entsprechend spezialisierten Mitarbeiter der Agentur und arbeiten Sie mit ihm gemeinsam ein Existenzgründung Beispielaus, welches sich mit Ihrem eigenen Konzept deckt. Derartige Muster und Beispiele bringen oftmals Licht ins scheinbar verwirrende Steuersystem.

Checkliste: Was sind meine nächsten Schritte?

Was können Sie jetzt als nächstes tun? Nach der 72-Stunden-Regel müssen Sie mit Ihrem Vorhaben innerhalb der nächsten 3 Tage aktiv werden, um eine 99%-Erfolgswahrscheinlichkeit zu erreichen. Mit jedem der folgenden Schritte erfüllen Sie die 72-Stunden-Regel:

  • Kontaktieren Sie einen Experten für Existenzgründung in Ihrer Nähe. Dieser kann Ihnen bei allen Fragen Ihres Gründungsvorhabens weiterhelfen. Auch bei der Wahl der Förderungen, der Kreditbeschaffung oder beim Businessplan kann dieser Ihnen helfen.
  • Sofern Sie Ihre privaten Kosten abdecken möchten, ist eventuell der Existenzgründerzuschuss vom Arbeitsamt für Sie interessant.