Zuschüsse für Existenzgründer
Braucht der Existenzgründer 39000 Euro, die er für seine Existenzgründung voraussichtlich benötigen wird, muss er überlegen, wie er seinen finanziellen Bedarf am günstigsten decken kann. Besser wäre es natürlich, wenn der Gründungswillige über das entsprechende Eigenkapital bereits verfügt oder es mithilfe der Familie und Freunden organisieren kann. Leider ist dies wohl eher selten der Fall. Also heißt es zur Existenzgründung Unterstützung zu finden. Eine Möglichkeit, sich über andere Bezugsquellen zu informieren, bietet unter anderem das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Bmwi Existenzgründung auf seiner Webseite. Hier lassen sich Hinweise auf das passende Existenzgründung Beispiel, an dem sich der Existenzgründer orientieren kann. Anhand eines passenden Modellbeispiels kann er abschätzen, wie hoch die einzelnen Posten zu veranschlagen sind und wie viel Kapital im Ganzen benötigt wird. Dementsprechend fällt die Suche nach geeigneten Fördermöglichkeiten aus.
Neben speziellen Krediten für die Existenzgründung von besonderen Stellen gibt es auch noch Zuschüsse für Existenzgründer. Allerdings werden an die Zuschüsse für Existenzgründung Bedingungen geknüpft, die der Antragsteller zu erfüllen hat. Kommen solche Zuschüsse zum Beispiel von der Agentur für Arbeit, muss erst einmal eine Arbeitslosigkeit akut vorliegen. Aktuell wird der Gründungszuschuss gewährt, allerdings auch nur, wenn der Antragsteller Arbeitslosengeld I bezieht und noch mindestens 90 Tage regulären Anspruch auf die Leistung hat. Der Gründungszuschuss wird allerdings für maximal 15 Monate gezahlt. Es darf keine Sperrzeit vorliegen und auch kein direkter Übergang von abhängiger Beschäftigung in Selbständigkeit. Die angestrebte selbständige Tätigkeit muss hauptberuflich ausgeführt werden und hat mindesten 15 Stunden pro Woche einzunehmen. Natürlich wird zuvor das erarbeitete Konzept der geplanten Existenzgründung genau begutachtet von sachkundiger amtlicher Stelle. Auch muss der Existenzgründer von seinen unternehmerischen und persönlichen Fähigkeiten überzeugen.
Unter Umständen soll er auch noch an entsprechenden Seminaren und Existenzgründerkursen teilnehmen. Es gibt verschiedene Anbieter solcher Kurse, die über die Agentur für Arbeit benannt oder im Internet gefunden werden können. Hier kann das kleine Einmaleins der Betriebswirtschaftslehre für Existenzgründer erlernt werden, ebenso wie der Umgang mit Existenzgründer Steuern. Gelegentlich bieten auch Steuerberater ihre Hilfe an. Bezieher von Arbeitslosengeld II können hingegen nur andere Zuschüsse zur Existenzgründung erhalten, nämlich das so genannte Einstiegsgeld, das für maximal 24 Monate gewährt wird. Die Bedingungen sind ähnlich wie beim Gründungszuschuß. Damit wird die alte Regelung hinfällig. Bis 2006 waren Überbrückungsgeld und Existenzgründungszuschuss für die so genannte Ich-AG die gewährten Zuschüsse zur Existenzgründung. Geblieben ist das Ziel, Arbeitslose über die Selbständigkeit zurück ins Berufsleben zu bringen und zugleich auch weitere Arbeitsplätze zu schaffen.
Checkliste: Was sind meine nächsten Schritte?
Was können Sie jetzt als nächstes tun? Nach der 72-Stunden-Regel müssen Sie mit Ihrem Vorhaben innerhalb der nächsten 3 Tage aktiv werden, um eine 99%-Erfolgswahrscheinlichkeit zu erreichen. Mit jedem der folgenden Schritte erfüllen Sie die 72-Stunden-Regel:
- Kontaktieren Sie einen Experten für Existenzgründung in Ihrer Nähe. Dieser kann Ihnen bei allen Fragen Ihres Gründungsvorhabens weiterhelfen. Auch bei der Wahl der Förderungen, der Kreditbeschaffung oder beim Businessplan kann dieser Ihnen helfen.
- Sofern Sie Ihre privaten Kosten abdecken möchten, ist eventuell der Existenzgründerzuschuss vom Arbeitsamt für Sie interessant.


