Die fachkundige Stellungnahme

Mit einer fachkundigen Stellungnahme soll in der Regel ein Existenzgründerzuschuss vom Arbeitsamt beantragt werden. Mit der Stellungnahme soll von einem "Gründer-Profi" bestätigt werden, dass das, was Sie vorhaben, Erfolg haben wird. Im Beamtendeutsch heißt das: "Stellungnahme einer fachkundigen Stelle über die Tragfähigkeit eines Gründungsvorhabens". Die Vorgehensweise ist dabei imemr die gleiche. 

  1. Der Gründer beschreibt, was er vorhat
  2. Der Gründer rechnet aus, dass er davon leben kann
  3. Der Experte bescheinigt, dass das stimmt.

Im Endeffekt muss für die fachkundige Stellungnahme ein kompletter Businessplan erstellt werden.

Wo und wie teuer?

Generell sind fachkundige Stellen folgende:

  • Industrie-, Handels- und Handwerkskammern
  • Banken
  • Fachverbände
  • Steuerberater
  • Zugelassene Unternehmensberater

Die Auswahl steht dem Gründer dabei frei. Die Kosten unterscheiden sich  je nach Art der fachkundigen Stelle. Wenn Sie sich an eine Kammer oder einen Verband wenden, so liegt die Gebühr meistens zwischen 50 und 100 Euro. Wenn Sie zu einem "privaten" Anbieter gehen, liegen die Kosten eher um 100 Euro und darüber. Allerdings muss man dabei auch folgendes beachten:

Private Anbieter wie Unternehmensberater sind in der Regel daran interessiert, Sie als Gründer langfristig als Kunden zu gewinnen. Daher können Sie schon mit Wahl der fachkundigen Stelle die Weichen für eine spätere Zusammenarbeit stellen. Wenn Sie an den (privaten) Experten mit dem Hinweis herantreten, dass Sie auch weiterhin auf seine Dienste zurückgreifen möchten, wird dieser Ihnen und Ihrem Vorhaben eine ganz andere Aufmerksamkeit schenken als jemand in einem Verband oder einer Kammer. Wenden Sie sich kostenfrei an einen Experten in Ihrer Nähe:

 

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