Die private Unfallversicherung für Existenzgründer

Ein Existenzgründer, der sich mit einem Unternehmen selbständig macht, ist in den meisten Fällen nicht per Gesetz zum Abschluss einer Unfallversicherung verpflichtet. Damit eine aus einem Unfall folgende Invalidität nicht zum finanziellen Ruin führt, ist eine Unfallversicherung jedoch auch ihm zu empfehlen. Dies kann entweder durch eine freiwillige Unfallversicherung bei den Berufsgenossenschaften erfolgen, oder durch eine private Unfallversicherung.
Die private Unfallversicherung hat den Vorteil, dass sie nicht nur Arbeitsunfälle absichert, sondern den Existenzgründer auch in seiner Freizeit finanziell vor Unfallfolgen schützt. Da sich bis zu 80% der Unfälle während der Freizeit ereignen, ist der Abschluss einer solchen privaten Absicherung auf jeden Fall ratsam. Vor dem Abschluss eines solchen privaten Versicherungsvertrages sollte sich der Existenzgründer über die verschiedenen Angebote der privaten Versicherer informieren. Es sind hohe Preisunterschiede zwischen den Versicherungen möglich - ein genauer Vergleich spart Geld:
Nach Eintritt des Versicherungsfalles wird zunächst festgestellt, welcher Invaliditätsgrad vorliegt, das heißt, um wieviele Prozente die Erwerbsfähigkeit gemindert ist. Je nach der abgeschlossenen Versicherungssumme errechnen sich daraus dann die durch den Versicherer zu leistenden Zahlungen.
Bei der Vertragsgestaltung besteht in der Regel die Wahl zwischen einer Einmalzahlung oder einer monatlichen Rentenzahlung nach einem Unfall. Wird eine Einmalzahlung gewählt, sollte der Existenzgründer auf jeden Fall noch eine zusätzliche monatliche Rente vereinbaren, die meist ab einem Invaliditätsgrad von 50% fällig wird. Die durch diese Vereinbarung entstehenden höheren Kosten sind in der Regel minimal im Vergleich zu der dadurch erwirkten höheren und vor allem dauerhaften finanziellen Absicherung.
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