Die richtige Krankenversicherung für Existenzgründer
Existenzgründer haben die Wahl zwischen einer gesetzlichen Krankenkasse und einer privaten Krankenversicherung. Die Vor- und Nachteile beider Versicherungsmöglichkeiten sollten sorgfältig abgewogen werden, bevor man sich für eine Versicherung entscheidet.
Private Krankenversicherung für Existenzgründer
Für viele Existenzgründer ist die private Krankenversicherung eine günstige Alternative zur freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse. Interessant ist die private Krankenversicherung besonders für junge und gesunde Versicherte. In der privaten Krankenversicherung orientieren sich die Beiträge nicht am Einkommen des Versicherten sondern nach dem Alter, Leistungsumfang und Gesundheitszustand. Bei Interesse sollte auf jeden Fall ein Vergleich angestellt werden. Tipp: Erst festlegen welche Leistungen Sie brauchen (wann kann es teuer werden?), dann schauen welcher Versicherer und Tarif bietet mir den gewünschten Versicherungsschutz an und wie teuer ist er. Dabei lohnt es sich auch nach zu fragen, wann die letzte Beitragserhöhung gewesen ist. Denn liegt die erst ein paar Monate zurück, ist nicht damit zu rechnen, dass kurzfristig wieder mit einer Erhöhung zu rechnen ist.
Achtung: Existenzgründer mit Familie sollten sich genau durchrechnen, ob sich die private Krankenversicherung für sie lohnt. Während in der gesetzlichen Versicherung Familienmitglieder kostenlos mitversichert werden (Kinder bis zu einem gewissen Alter und Ehepartner ohne eigenes Einkommen), muss in der privaten Versicherung jedes Familienmitglied einzeln mit eigenen Beitrag versichert werden.
Private Krankenversicherungen vergleichen.Krankenversicherungsschutz bei einer gesetzlichen Krankenkasse für Existenzgründer, Zusatztarife
Für Existenzgründer gibt es die Möglichkeit, sich als freiwilliger Versicherter bei der gesetzlichen Krankenkasse zu versichern. Der Beitrag für die gesetzlichen Krankenkassen wird anhand des Einkommens ermittelt. Hierfür müssen Selbständige ihren letzten Einkommensteuerbescheid vorlegen. Da dieser bei Existenzgründern noch nicht vorhanden ist, muss das Einkommen geschätzt werden. Hierfür haben die gesetzlichen Krankenkassen ein Formular, in dem die Daten zum Einkommen eingetragen werden. Eventuell müssen diese durch Kontoauszüge oder ähnliche Nachweise belegt werden. Anhand des Einkommens legt die gesetzliche Krankenkasse den Beitrag fest. Für Existenzgründer, die weniger als 1890 Euro im Monat verdienen, gilt ein ermäßigter Beitragssatz (Stand: 05/2009). Diese Ermäßigungsregelung gilt auch für Existenzgründer, die einen Gründungszuschuss erhalten.
Wer in der gesetzlichen Krankenkasse versichert bleiben möchte, kann seinen Versicherungsschutz durch Zusatzversicherungen verbessern. Dafür stehen modular aufgebaute Krankenzusatztarife zur Verfügung.
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