Gründercoaching Anfrage
Gründercoaching Deutschland: Der Überblick
Habe ich die Preise für meine Leistungen richtig kalkuliert? Sind meine Unternehmensplanungen realistisch? Wie kann ich mich auf Dauer gegen meine Konkurrenten behaupten? Mit welchen Mitteln kann ich mein Unternehmen bekannter machen? Und wie meistere ich gerade die ersten Jahre nach einer Gründung, wenn ich mich noch nicht am Markt etabliert habe?
Wenn man sich selbstständig macht, steht man oft unzähligen Fragen, Ängsten und Unsicherheiten gegenüber. Und jeder Gründer weiß: Gute Tipps, eine umfassende Beratung und eine Unterstützung in ganz unterschiedlichen Bereichen sind gerade dann häufig Gold wert. Viele Betriebe setzen darum auf die Begleitung durch einen professionellen Unternehmensberater. Aber diese Leistung kostet natürlich Geld. Und das ist gerade in der ersten Zeit einer Selbstständigkeit knapp.
Eine gute Möglichkeit war das Gründercoaching Deutschland. Bei diesem handelte es sich um ein Förderprogramm der KfW für Selbstständige, die sich in der Anfangszeit ihrer Gründung professionell von einem Unternehmensberater coachen lassen möchten.
Wichtig: Das Gründercoaching Deutschland wurde mittlerweile eingestellt! Die Fördertöpfe sind aber weiterhin vorhanden. Nur kümmert sich eine andere Behörde darum. Hier beschreiben wir die neue Struktur der Gründerberatung in Deutschland. Für Arbeitslose gibt es zum Beispiel ein kostenloses Gründercoaching über den Vermittlungsgutschein.
Am besten sprechen Sie hierüber mit einem Gründerberater vor Ort. Über unsere Datenbank können Sie kostenlos und unverbindlich mit einem Gründerberater aus Ihrer Region Kontakt aufnehmen.
Leider sind aktuell keine Anfragen über unsere Datenbank möglich.
Wir empfehlen die Experten-Datenbank der KMU-Berater: Die KMU-Berater sind ein großes, erfahrenes Netzwerk aus freiberuflichen, selbstständigen Unternehmensberatern und BAFA-Beratern, die von der Gründungsberatung bis zur Unternehmensnachfolge alle relevanten Mittelstands-Beratungsthemen für Sie abdecken.
Mögliche Themen, die Sie mit Ihrem Coach besprechen könnten:
- Die richtige Finanzierungsgrundlage des Unternehmens zu erarbeiten
- Bankgespräche vorzubereiten
- Die richtige Marketingstrategie zu entwicklen
- Wettbewerbsanalysen erstellen
- Weitere Förderungen recherchieren oder beantragen
- Alltägliche Probleme zu Beginn der Gründung erkennen und beheben
Die finanzielle Förderung einer Existenzgründungsberatung:
- Kann bis zu zwei Jahre nach der Gründung beantragt werden
- 50% Kostenübernahme in den alten Bundesländern und Berlin, 75% in den neuen Bundesländern
- 6000 EUR maximales Coachinghonorar bei 800 EUR maximalem Tagessatz
(Stand: 02/2015)
Achtung: Der Tagessatz von 800 EUR bzw. die maximalen Coachinghonorare dürfen nicht überschritten werden! Sonst droht der Wegfall der vollen Förderung. Ob das von Ihnen geplante Coaching möglich ist bzw. welche Grenzen Sie nicht überschreiten dürfen, können Sie im Zuschussrechner der kfw überprüfen.
Spezialgebiete wie Rechtsberatung, Steuerberatung, Versicherungsberatung oder Buchaltung werden nicht gefördert. Die Kosten müssen hierfür komplett selbst übernommen werden.
Stellen Sie hier eine kostenlose Anfrage für eine Existenzgründungsberatung. Unsere Datenbank ermittelt den Experten in Ihrer Nähe.
Inhaltsverzeichnis
- 6 Gründe, warum ein Gründercoaching sinnvoll ist
- Experten-Interview zum Gründercoaching
- Was hat sich 2016 geändert?
- Wo stelle ich einen Antrag?
- Wer bekommt das Gründercoaching?
- Wer bekommt die Förderung nicht?
- Wie wähle ich einen Gründercoach/Berater aus?
- Wie läuft ein Gründercoaching ab?
- Checkliste Gründercoaching: Von der Antragstellung bis zur Zahlung
Alle Informationen sind ohne Gewähr (Stand 04/2015).
Ganz konkret funktioniert das Gründercoaching Deutschland so: Der Gründer nimmt ein Coaching, also eine Unternehmensberatung, in Anspruch und bekommt dazu eine finanzielle Unterstützung. Die Kosten für die Beratung muss er so also nicht komplett alleine tragen.
Die Zuschüsse, die Sie als Gründer bekommen können, stammten bisher aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF). Zum 30. April 2015 ändert sich das. Das Programm, das aus ESF-Mitteln finanziert wurde, wird dann eingestellt und durch ein neues Programm aus Mitteln der KfW ersetzt.
Damit diese Förderung aber tatsächlich bewilligt wird und sich das Coaching für Sie auch tatsächlich lohnt, sollten Sie einiges beachten.
6 Gründe, warum ein Gründercoaching sinnvoll ist
- Antworten bekommen: Gerade in den ersten Jahren einer Selbstständigkeit stehen Gründer vor vielen Fragen. Im individuellen Coaching können diese auf den Punkt gebracht und mit einem Experten besprochen werden.
- Fehler vermeiden: Wer insbesondere in der ersten Zeit nach der Existenzgründung eine gute Beratung bekommt, kann sich besser am Markt behaupten. Denn typische Anfängerfehler können so oft vermieden werden, bevor sie passieren. Und selbst, wenn ein Gründer sehr strukturiert und bedacht handelt, kann er schnell wichtige Aspekte übersehen, die den Erfolg oder Misserfolg seines Unternehmens oft maßgeblich mitbestimmen.
- Organisation verbessern: Gerade Gründer, die sich alleine und ohne Geschäftspartner selbstständig machen, müssen alle Aufgaben alleine bewältigen. Besonders am Anfang einer Selbstständigkeit bedeutet das für den Gründer oft eine große Belastung. Im Gründungscoaching werden darum bei Bedarf auch die Themen Prioritätensetzung und Zeitmanagement angesprochen. Sie helfen dem Gründer dabei, seinen Arbeitsalltag auch zukünftig besser zu strukturieren und eine mögliche Überforderung zu vermeiden.
- Tipps vom Experten: Für viele Gründer bringt die Selbstständigkeit das Gefühl des Allein-Seins mit sich. Mit einem Berater an ihrer Seite müssen sie sich den neuen Herausforderungen nicht alleine stellen. Sie können sich mit ihrem Coach austauschen und erhalten wichtige Impulse von einem erfahrenen Experten.
- Ehrliche Meinung: Ein Berater bringt oft den berühmten „Blick von außen" ein. Er erkennt mögliche Fallstricke und potenzielle Schwachstellen im Geschäftskonzept häufig eher als der Gründer selbst. Gerade, wenn es um das Thema Marktpositionierung geht, kann das ein großer Vorteil sein.
- Engpässe überwinden: Auch wenn eine Selbstständigkeit gut läuft, werden hin und wieder Rückschläge stattfinden. Wichtig ist es dann, dass man den Kopf nicht in den Sand steckt. Im Coaching erfährt der Gründer, wie er auch mit Misserfolgen umgehen kann, wie er sich ein finanzielles Polster aufbaut, um liquide zu bleiben und vieles mehr.
„Mein Geschäft wächst Stück für Stück. Mir persönlich tat es gut, etwas Eigenes zu machen und vorab beraten zu werden.“
Christina Davids hat sich nach der Familienphase als Schmuckdesignerin selbstständig gemacht. Zum Interview.
„Es ist gut, wenn man jemanden an der Seite hat, der zwischen den ganzen Zahlen immer den Durchblick hat und sagt, wo man aufpassen muss.“
Steffen Jülke hat über seine Gründerberaterin eine Bank gefunden, die ihm einen Kredit gegeben hat. Zum Interview.
„Viele Gründer sagen, dass sie keinen Gründerberater brauchen. Ich verstehe das nicht. Im Gegenteil – ich frage mich: Wie will man es eigentlich ohne einen Berater schaffen?“
Matthias Proske sucht immer nach Feedback, um sein Geschäft weiterzuentwickeln. Zum Interview.
Experten-Interview zum Gründercoaching
Dagmar Schulz ist Beraterin für das KfW Gründercoaching Deutschland. Sie unterstützt mit ihrer Unternehmensberatung 1a-STARTUP Menschen beim Weg in die Selbstständigkeit.
Für wen ist das Gründercoaching geeignet?
Dagmar Schulz: Im Prinzip kann jeder ab dem ersten Tag der Selbstständigkeit das Gründercoaching Deutschland in Anspruch nehmen, um sich Unterstützung zu ganz vielen unterschiedlichen Themen ins Haus zu holen. Das kann etwa bei ganz persönlichen Fragen der Fall sein. Zum Beispiel zum Thema Prioritätensetzung, Zeitmanagement oder wenn es um das Preisekalkulieren geht. Aber auch den Fragen: „Wie kann ich Kunden gewinnen?" „Wie mache ich mich bekannter?" Oder wenn jemand betriebswirtschaftliche Beratung in Anspruch nehmen möchte. Die Bandbreite der Menschen, für die sich ein Gründercoaching anbietet, ist riesig.
Insgesamt kann jeder Gewerbetreibende und jeder Freiberufler das Coaching in Anspruch nehmen. Mit dem neuen Programm, das nun am 1. Mai 2015 in Kraft tritt, gilt das auch für solche Gründer, die in den sogenannten Social Entrepreneur, in gemeinnütziger Rechtsform also, gegründet haben.
Warum ist das Gründercoaching für Jungunternehmer aus Ihrer Sicht wichtig?
Schulz: Wenn man sich selbstständig macht, hat man das normalerweise in der Vergangenheit noch nie getan. Und insbesondere die erste Zeit ist auch vom Gefühl her sehr schwierig. Viele Gründer fragen sich da beispielsweise: Wie gehe ich die Selbstständigkeit am besten an?
Und nicht wenige fühlen sich dann ein bisschen alleine. Das ist zum Beispiel ein positiver Aspekt des Gründercoachings: Man ist nicht alleine. Man hat einen professionellen Berater, den man alles fragen kann. Auch wenn es um das ganz normale Tagesgeschäft geht. Durch das Coaching erfährt man etwa, wie man die typischen Anfängerfehler vermeidet.
Welche sind das?
Schulz: Häufig starten Leute und sagen: „Ich gebe mir ein Jahr, schaue ob es läuft, und entscheide dann, ob ich weiter mache." Das wäre etwa ein fataler Fehler. Denn ein Jahr ist überhaupt nicht repräsentativ. Man muss stattdessen ein bisschen Ausdauer mitbringen. Man sollte sich also mindestens zwei bis drei Jahre geben, um sagen zu können, dass man davon leben kann und dass es auch für einen selbst der richtige Weg ist.
Viele Gründer glauben darüber hinaus zum Beispiel, wenn sie eine Internetseite machen und Flyer drucken und diese verteilen, brummt das Geschäft. Aber gerade bei einer Internetseite ist es zum Beispiel wichtig, dass man lieber klein und fein beginnt, weil der erste Eindruck der wichtigste ist. Außerdem braucht nicht jeder von Anfang an Flyer. Vielleicht ist eine andere Marketingmaßnahme da am Anfang viel wichtiger. Und das erarbeitet man zum Beispiel auch im Gründercoaching.
Welche Coachingmaßnahmen können etwa mit der Förderung der KfW Bank finanziert werden und welche nicht?
Schulz: Am einfachsten ist es hierbei zu sagen, was nicht gefördert wird. Das sind zum Beispiel die Steuer- und Rechtsberatung sowie die tatsächliche Erstellung von Marketingmitteln. Zum Beispiel der Aufbau einer Webseite. Das kann nicht über das Gründercoaching abgerechnet werden. Denn beim Gründercoaching geht es ganz speziell um die Beratung und das Coaching selbst. Etwa zu betriebswirtschaftlichen Themen, zum Marketing, also zu allem, was mit der Person zu tun hat und nicht mit der Herstellung von Dingen.
Mit welchen Fragen wenden sich Jungunternehmer und Existenzgründer in erster Linie an Sie?
Schulz: „Mache ich alles richtig?": Das ist eine Frage, die die meisten Gründer stellen. Sie überlegen, ob sie die richtigen Prioritäten setzen. Aber sie fragen sich auch, ob der Kostenvoranschlag, um in eine Marketingmaßnahme zu investieren, realistisch ist oder ob sie über den Tisch gezogen werden. Ein Punkt, der gerade bei Anfängern in der Selbstständigkeit versucht wird, da man davon ausgeht, dass sie Investitionen absetzen können. Dass die Gründer dieses Geld, was sie ausgeben, aber erst einmal verdienen müssen, wird gerne vergessen.
Wo bestehen die größten Unsicherheiten bei Jungunternehmern?
Schulz: Sie bestehen bei vielen Gründern insbesondere in der finanziellen Kalkulation und Planung. „Komme ich mit meinem Geld in diesem Jahr aus?", „Ist meine Planung der zu erwartenenden Einnahmen und der Ausgaben realistisch?", „Habe ich alles richtig geplant? Oder bin ich in einem Jahr schon insolvent?": Das sind Fragen, die viele Gründer umtreiben. Und genau in diesen Punkten gibt man den Gründern im Coaching Halt.
Sind Existenzgründer, die ein Gründercoaching in Anspruch nehmen erfolgreicher als andere Jungunternehmer?
Schulz: Ganz klar: Ja. Denn ein Existenzgründer kann natürlich gar nicht alles können. Wer sich selbstständig macht, ist in der Regel Experte in seinem eigenen Berufsfeld. Aber im Bereich der Selbstständigkeit können sie kein Experte sein. Und darum ist es wichtig, dass man sich Hilfe holt.
Vielen Dank für das Gespräch.
Was hat sich 2016 geändert?
- Das Gründercoaching Deutschland wurde eingestellt. Stattdessen gibt es einen neuen Fördertopf des BAFA und eine Reihe von Fördertöpfen von den Bundesländern. Wenn Sie also eine Gründerberatung in Berlin suchen, stehen Ihnen andere Fördermittel zur Verfügung als bei einer Gründerberatung in München oder Köln.
- Es gibt im Wesentlichen zwei Varianten: Eine Förderung der Gründerberatung vor der offiziellen Gründung. Und eine Förderung der Gründerberatung nach der offiziellen Gründung. Als Gründungsdatum gilt zum Beispiel die Bestätigung durch das Finanzamt.
- Ab dem ersten Tag der Gründung gibt es drei Fördertöpfe für eine Gründerberatung. Einen Fördertopf für Jungunternehmer, die in den ersten beiden Gründungsjahren stehen. Und einen Fördertopf für erfahrenere Jungunternehmer, die schon mehr als zwei Jahre selbstständig sind. Und als Drittes einen Fördertopf für Jungunternehmer in Schwierigkeiten.
- Sprechen Sie mit einem Gründerberater vor Ort, welche Förderung für Sie in Frage kommt. Dies hängt auch davon ab, in welcher Branche sie tätig sind. Aber die klassischen Branchen - Handwerk, Dienstleistung, Handel - werden in der Regel gefördert.
Wo stelle ich einen Antrag?
Früher wurde der Antrag für das Gründercoaching Deutschland bei der KfW Bank eingereicht. Heute wird die Gründerberatung über das BAFA abgewickelt. Das ist eine Behörde, die an das Wirtschaftsministerium angegliedert ist.
Ansprechpartner können etwa Ihre Industrie- und Handelskammer (IHK), das Amt für Wirtschaftsförderung bei der Stadt oder die Handwerkskammer sein. Dieser Regionalpartner schreibt auch bei manchen Fördertöpfen eine Empfehlung und bestimmt so maßgeblich mit, ob Sie die Förderung bekommen oder nicht.
Bei der Beantragung helfen in der Regel auch die Gründerberater vor Ort, die Sie persönlich beraten. Einen entsprechenden Berater kann sich jeder selbst suchen – zum Beispiel über eine Anfrage in unserer Datenbank. Voraussetzung ist jedoch, dass der Berater auch bei der KfW akkreditiert ist.
Wer bekommt das Gründercoaching?
Das Gründercoaching kann bei Neugründungen, Übernahmen und aktiven Beteiligungen in Anspruch genommen werden.
Das bedeutet: Sie können das Gründercoaching nicht nur beantragen, wenn Sie ein ganz neues Unternehmen gegründet haben, sondern auch dann, wenn Sie sich etwa als Geschäftsführer an einem Unternehmen beteiligen. Und auch wenn Sie die Nachfolge in einem Unternehmen übernommen haben und dort als Geschäftsführer tätig sind, können Sie Zuschüsse zu Ihren Coachingmaßnahmen erhalten.
Darüber hinaus werden Gründer aus ganz unterschiedlichen Branchen und Bereichen gefördert. Zum Beispiel Jungunternehmer, die in der gewerblichen Wirtschaft tätig sind. Das sind etwa die Bereiche Handwerk, Handel und Industrie, das Gastgewerbe sowie das Dienstleistungsgewerbe.
Auch Gründer, die in den sogenannten Freien Berufen mit Ausnahme der entgeltlichen Unternehmensberatung arbeiten, können das Gründercoaching beantragen.
Und ab dem 1. Mai 2015 können auch Menschen, die in Social Entrepreneur in gemeinnütziger Rechtsform gegründet haben, einen Antrag auf das Gründercoaching stellen.
Um das Gründercoaching Deutschland in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie unterschiedliche Voraussetzungen erfüllen:
- Wenn Sie Ihren Antrag auf Förderung stellen, müssen Sie sich bereits selbstständig gemacht haben. Denn die Inanspruchnahme der Förderung ist nicht für die Zeit vor der Gründung gedacht. Das bedeutet, Ihre Gründung oder Ihre Unternehmensübernahme muss schon erfolgt sein. Nachweisen müssen Sie Ihre bereits erfolgte Gründung beispielsweise durch den Eintrag in das Handelsregister oder durch Ihre Gewerbeanmeldung.
- Sie müssen das Gründercoaching innerhalb einer bestimmten Frist nach Ihrer Gründung beantragen und auch durchführen und abschließen.
Wichtig: Bisher konnten Unternehmer diese Förderung beantragen, bei denen die Gründung nicht mehr als fünf Jahre zurücklag. Zum 1. Mai 2015 ändert sich das. Von diesem Zeitpunkt an muss der Antrag innerhalb von zwei Jahren nach der Gründung gestellt werden. - Sie müssen Ihren Geschäftssitz sowie auch Ihren Geschäftsbetrieb in Deutschland haben.
Welche Themen werden gefördert?
Ganz klare Regeln gibt es auch, wenn es um die Art der Coaching- und Beratungsmaßnahmen selbst geht. Auch was diese betrifft, gibt es Bestimmungen dazu, welche Leistungen gefördert werden können und welche nicht.
- Gefördert werden etwa Beratungen zum Businessplan, bei denen es um die Optimierung des Geschäftskonzeptes geht. Auch Coachings, in denen Vertriebsstrategien erarbeitet werden oder die etwa das Ziel haben, Finanzierungsgespräche vorzubereiten, sind förderfähig.
Wenn Sie mit einem Gründerberater zusammenarbeiten, kennt der Profi in der Regel genau die Richtlinien des BAFA und der anderen Behörden und weiß, was gefördert wird und was nicht. Klären Sie in einem ersten unverbindlichen Gespräch, ob und wie Ihnen der Gründerberater weiterhelfen kann und ob diese Leistung in den Rahmen der Förderung fällt.
Aber auch für die Zeit nach der Gründung gibt es Coachinginhalte, die von der Förderung ausgenommen sind. Das sind z. Bsp. Beratungen, bei denen es in erster Linie um Steuerfragen, rechtliche Aspekte oder Versicherungsfragen geht. Außerdem sind Maßnahmen zur Ausarbeitung von Jahresabschlüssen und Arbeiten rund um die Buchführung in der Regel von der Förderung ausgenommen. Auch Leistungen, wie die konkrete Werbemittelerstellung, werden nicht gefördert.
Sie können also nicht die Errichtung einer Homepage oder die Gestaltung von Logos oder Flyern aus Mitteln des Gründercoachings bezahlen. Des Weiteren sind gutachterliche Stellungnahmen von der Förderung ausgenommen. Ebenso wie der Kauf von Software oder die Teilnahme an EDV-Schulungen. Darüber hinaus gibt es eine ganze Reihe weiterer Ausnahmen.
Ausnahmen: Wer bekommt die Förderung nicht?
Zwar werden mit dem Gründercoaching Deutschland Gründer und Jungunternehmer aus ganz unterschiedlichen Branchen gefördert. Einige Beispiele: Ob Sie eine Physiotherapie-Praxis eröffnen, eine KfZ-Werkstatt oder IT-Berater werden - alles ist möglich.
Aber es gibt auch Ausnahmen, die von der Förderung ausgeschlossen sind. So werden Ihre Beratungsmaßnahmen nicht gefördert, wenn Sie selbst in der Unternehmens-, Steuer- oder Wirtschaftsberatung und -prüfung arbeiten.
Darüber hinaus können Unternehmen aus der Fischerei, der Aquakultur oder aus der landwirtschaftlichen Primärversorgung kein Gründercoaching beantragen. Auch wenn eine Religionsgemeinschaft mit Mehrheit an Ihrem Unternehmen beteiligt ist, können Sie keine Förderung erhalten. Gleiches gilt bei der mehrheitlichen Beteiligung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts.
Zudem sind Sie nicht förderberechtigt, wenn sich Ihr Unternehmenssitz im Ausland befindet.
Von der Förderung sind außerdem sogenannte „Unternehmen in Schwierigkeiten" ausgeschlossen. Das heißt: Wenn sich Ihr Unternehmen beispielsweise in einem Insolvenzverfahren befindet, wenn ein Insolvenzverfahren gegen Ihr Unternehmen beantragt wurde oder wenn der Grund für eine Insolvenzeröffnung vorliegt, können Sie keine Förderung durch das Programm beantragen.
Wie wähle ich einen Gründercoach/Berater aus?
Achten Sie besonders bei der Wahl des entsprechenden Beraters darauf, dass er bestimmte Richtlinien erfüllt. Denn nur dann werden die Maßnahmen tatsächlich gefördert.
Nicht gefördert werden unter anderem Coachingleistungen von Beratern, die in Ihrem Unternehmen arbeiten oder für einen Betrieb tätig sind, der zu Ihrem Unternehmen gehört. Genauso ausgenommen sind Ihre Angehörigen. Wenn zum Beispiel Ihr Bruder Unternehmensberater ist, darf er sie nicht im Rahmen des Gründercoachings beraten. Von der Förderung sind zudem Coachingmaßnahmen ausgenommen, die von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts durchgeführt werden oder die Berater leisten, die selbst innerhalb der vergangenen drei Jahre im Rahmen des Gründercoachings Deutschland gefördert wurden.
Achten Sie außerdem darauf, dass Sie einen Berater finden, der zu Ihnen passt. Sprechen Sie in diesem Ihre Ziele und Fragestellungen an. Überlegen Sie im Anschluss an das Gespräch ganz genau, ob der Berater Ihnen Ihre ganz individuellen Fragen beantworten kann und ob Sie sich eine enge Zusammenarbeit mit ihm vorstellen können. Sicherlich finden auch Sie einen Berater, der Ihnen individuell und zielgerichtet weiterhelfen kann. Achten Sie darum immer auch auf die Spezialisierungen des jeweiligen Coaches. Oftmals hilft es, wenn Sie sich einen Berater suchen, der in den Bereichen, in denen Sie bei sich Schwächen erkennen, Experte ist.
Meist ist es auch hilfreich, wenn Sie sich bei anderen Gründern und Jungunternehmern umhören. Vielleicht kann Ihnen jemand einen Coach empfehlen. Möglichweisen haben Sie auch selbst bereits einen Berater im Rahmen von Gründerseminaren oder Informationsveranstaltungen kennengelernt. Erkundigen Sie sich aber auch dann in jedem Fall, ob dieser die Voraussetzungen hinsichtlich einer Förderung erfüllt. Schauen Sie beispielsweise, ob er in der Beraterbörse der KfW gelistet ist oder sprechen Sie mit Ihrem Regionalpartner der KfW.
Ganz wichtig: Unterschreiben Sie noch keinen Vertrag und beginnen Sie keinesfalls mit dem Gründercoaching, bevor Sie die Zusage der KfW haben. Mit solchen Detailfragen kennen sich die Gründerberater in der Regel aus.
Tipp: Nutzen Sie unsere Datenbank für Gründerberater. Stellen Sie unverbindlich eine Anfrage und ein Gründercoach aus Ihrer Region wird sich bei Ihnen melden. In einem ersten Gespräch können Sie klären, wie Ihnen der Berater helfen kann:
Wie läuft ein Gründercoaching ab?
Wenn Ihr Antrag bewilligt wurde und Sie einen Berater gefunden haben, mit dem Sie zusammenarbeiten möchten, kann es mit Ihrer Unternehmensberatung losgehen.
Beachten Sie dabei, dass Sie ab dem Zeitpunkt der Zusage durch die KfW ein halbes Jahr lang Zeit haben, die geförderten Coaching-Maßnahmen in Anspruch zu nehmen. Das bedeutet auch: Innerhalb von sechs Monaten nach der Nachricht der KfW über die Bewilligung müssen Ihre Coaching-Maßnahmen tatsächlich abgeschlossen sein und Ihre Abrechnungsunterlagen müssen der KfW vorliegen. Ansonsten haben Sie in der Regel keinen Anspruch mehr auf den Zuschuss zu den Beratungskosten. Achten Sie darum genau darauf, die Fristen einzuhalten.
Wichtig: Wenn die Förderung gewährt wurde, obwohl nicht alle Voraussetzungen erfüllt waren, kann die KfW auch im Nachhinein den Zuschuss verwehren oder die Förderung zuzüglich Zinsen zurückfordern. Gehen Sie bei der Beantragung also besonders gründlich vor. Auch hier hilft Ihnen in der Regel der entsprechende Berater, den Sie sich ausgesucht haben.
Checkliste Gründercoaching: Von der Beantragung bis zur Zahlung
Vor der Beantragung:
Fragen Sie sich, ob Sie alle Voraussetzungen für das Gründercoaching erfüllen:
- Liegt Ihre Gründung nicht mehr als zwei Jahre zurück? (Wenn Sie das Gründercoaching vor dem 1. Mai 2015 beantragen, darf Ihre Unternehmensgründung nicht mehr als fünf Jahre zurückliegen.)
- Befindet sich Ihr Geschäftssitz in Deutschland?
- Können Sie mit Ihrem Geschäftsmodell und in der von Ihnen gewählten Branche das Gründercoaching beantragen oder sind Sie in einem Bereich tätig, für den keine Förderung infrage kommt?
- Wird die Beratung, die Sie sich wünschen, tatsächlich gefördert? Handelt es sich zum Beispiel um eine Beratung in finanziellen und organisatorischen oder in wirtschaftlichen Fragen? Oder fällt das Coaching, das Sie sich wünschen, womöglich unter die Ausnahmen?
Die Antragstellung:
- Suchen Sie sich einen passenden Berater aus. Zum Beispiel über die Beraterbörse der KfW-Bank. Alternativ können Sie auch unsere Datenbank nutzen. Sie stellen eine unverbindliche Anfrage und ein Gründercoach aus Ihrer Region wird sich bei Ihnen melden. So können Sie schnell und unkompliziert Ihr Gründungsvorhaben besprechen.
- Vereinbaren Sie einen ersten Gesprächstermin mit Ihrem Coach. Bei diesem Erstgespräch besprechen Sie Ihre Fragen zum Ablauf der Beratung und lernen sich besser kennen. Fragen Sie sich im Anschluss an das Gespräch selbst intensiv, ob Sie einen guten ersten Eindruck von Ihrem potenziellen Berater gewinnen konnten: Können Sie sich eine Zusammenarbeit mit dem Berater vorstellen? Können Sie mit ihm offen und vertrauensvoll über Ihre Fragen, Sorgen und Unsicherheiten sprechen?
- Wenden Sie sich für die Antragstellung an einen Regionalpartner der KfW. Das kann zum Beispiel die Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer oder das Amt für Wirtschaftsförderung sein. Eine Übersicht über die Regionalpartner der KfW finden Sie hier http://www.rp-suche.de/rpsuche/GCD
- Vereinbaren Sie einen Termin für ein Vorgespräch mit einem Regionalpartner. Im Rahmen des Gespräches wird Ihnen zum Beispiel mitgeteilt, auf was Sie besonders achten müssen. Außerdem erfahren Sie, wie das weitere Vorgehen im Antragsverfahren konkret aussehen wird.
- Ganz wichtig: Schließen Sie noch keinen Coachingvertrag ab und nehmen Sie keinesfalls schon eine Beratung in Anspruch, für die Sie sofort zahlen sollen. Sie müssen die Zusage der KfW abwarten, bevor Sie irgendwelche Verträge schließen oder mit den Coachingmaßnahmen beginnen und diese abrechnen.
- Füllen Sie nun das Antragsformular aus. Sie finden es unter www.kfw.de/gcd
- Achten Sie darauf, dass Sie im Antragsformular alle geforderten Daten gründlich und korrekt erfassen. Denn alle Daten, die Sie eingeben, sind anschließend in diesem Schriftstück gespeichert. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie das Formular vollständig und richtig ausgefüllt haben, sprechen Sie Ihren Ansprechpartner bei IHK, Handelskammer und Co. an. Er gibt Ihnen Tipps, damit Sie keine wichtigen Angaben vergessen.
- Drucken Sie das fertige Antragsformular aus und unterschreiben Sie es.
- Reichen Sie den unterschriebenen Originalantrag zusammen mit der De-mimis-Erklärung bei Ihrem Regionalpartner der KfW ein.
Erklärung: Mit der De-minimis Erklärung teilt der Antragsteller mit, von wem und für was er in der vergangenen Zeit Subventionen, also Förderungen, erhalten hat. Außerdem bestätigt er, dass er unter der sogenannten Kleinigkeits-Grenze bleibt. Also, dass die von Ihnen in Anspruch genommen Fördergelder bestimmte Grenzen nicht überschreiten. So soll verhindert werden, dass die Förderung für eine Wettbewerbsverzerrung sorgt. Eine solche Wettbewerbsverzerrung könnte zum Beispiel entstehen, wenn der Gründer, der gefördert wurde, deutlich erfolgreicher ist als ein anderer Selbstständiger, der keinen Zuschuss erhalten hat.
- In der Regel müssen Sie dem Regionalpartner gegenüber Ihre Identität nachweisen. Dazu sollten Sie immer Ihren Ausweis bereithalten. Zudem kann es sein, dass Sie Ihrem Ansprechpartner Nachweise über die Gründung erbringen müssen. Das kann etwa die Gewerbeanmeldung oder eine Bestätigung über den Eintrag ins Handelsregister sein. Halten Sie diese Unterlagen darum für alle Fälle bereit.
- Wenn formal alles richtig ist, sendet Ihr Regionalpartner den Antrag zusammen mit seiner Empfehlung an die KfW.
Der Coaching-Vertrag:
- Hat die KfW Ihrem Antrag zugestimmt, können Sie einen Vertrag mit dem von Ihnen gewählten Berater abschließen.
- Schließen Sie diesen Vertrag immer schriftlich ab.
- Achten Sie genau auf die Inhalte der Vertragsvereinbarungen. In den Vertrag gehören zum Beispiel: Angaben über die Höhe des Tageshonorars Ihres Beraters, eine Übersicht über die Inhalte der Beratung sowie Angaben über den Zeitraum der Beratung und die Tagewerke, also die Anzahl der Beratungsstunden pro Tag.
Die Abrechnung:
Wenn Ihr Coaching abgeschlossen ist, erfolgt die Abrechnung über die KfW. Dazu reichen Sie den sogenannten Schlussverwendungsnachweis sowie die Kumulierungserklärung, mit der Sie erklären, dass Sie die Beihilfeobergrenze gemäß den EU-Beihilferegelungen einhalten, im Original bei der KfW ein.
Neben diesen Unterlagen müssen Sie in Kopie auch die Gesamtrechnung Ihres Beraters, den Nachweis über die Zahlung der Mehrwertsteuer sowie einen Beleg über Ihre Zahlung des Eigenanteils, etwa in Form des entsprechenden Kontoauszugs, auf dem die Zahlung verbucht ist, zu den Unterlagen hinzufügen.
Das Formular zum Schlussverwendungsnachweis sowie die Vorlage zur Kumulierungserklärung können Sie auf den Internetseiten der KfW herunterladen.
Ganz wichtig: Reichen Sie die Abrechnungsunterlagen dringend innerhalb von sechs Monaten nach dem Datum der Zusage durch die KfW ein. Ansonsten kann es sein, dass die Förderung nicht ausgezahlt wird.