Existenzgründung im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern

Um ein Unternehmen zu gründen, muss zunächst ein Konzept erstellt werden. Dieses Konzept bildet die Grundlage für alle Aktivitäten, die in Zusammenhang mit der Gründung stehen. Gerade hier können Fehler gemacht werden, die gravierende Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit haben. Die erste Anlaufstelle für Existenzgründer sollten die Handels- und Handwerkskammern sein. Neben einer ausführlichen Gründungsberatung bieten die Institutionen ein umfassendes Datenmaterial bezüglich des Marktes. Auch die zukünftige Entwicklung des Marktes kann durch die vorhandenen Daten eingeschätzt werden. Die Kammern klären darüber hinaus über die jeweiligen gesetzlichen Regelungen der Tätigkeit auf.

Hier bekommen Sie weitere Gründerinfos zu den Regionen Neubrandenburg, Rostock und Schwerin.

Ihre Anfrage zur Beratung

Leider sind aktuell keine Anfragen möglich.


Hilfe vom Land und vom Bund

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern bietet Jungunternehmern vielfältige Möglichkeiten der Unterstützung, die weit über den finanziellen Rahmen hinaus gehen. Das Mentorenprogramm zielt darauf ab, dass die Jungunternehmer bis zu zwölf Monate von erfahrenen Geschäftsführern begleitet werden. Hierdurch können Fehler in der Anfangsphase vermieden werden. Zugleich bietet das Ministerium die Möglichkeit, das Konzept der Unternehmensgründung zur Überprüfung vorzulegen. Die Beurteilung basiert auf objektiven und standardisierten Kriterien. Der Gründer hat hiernach das Wissen, welche Punkte verbessert werden müssen und die Gewissheit, ob das Vorhaben tragfähig ist. Das Existenzgründertelefon rundet das Angebot ab. Das Telefon bietet umfangreiche Beratung. Bei Bedarf wird an Spezialisten verwiesen. Deshalb ist eine Rundumberatung durch das Ministerium gesichert, die Erfolgsaussichten und Chancen erhöhen. Das Angebot ist unter www.regierung-mv.de einzusehen.

Zu einer Unternehmensgründung gehört eine solide Finanzierung. Hierfür stehen viele Angebote des Staates zur Verfügung. Die Finanzierung übernimmt in diesem Fall die KfW-Mittelstandsbank. Die Einreichung und Beratung der Finanzierungsmöglichkeiten erfolgt über die Hausbank. Daneben bieten Investoren bei kapitalintensiven Vorhaben die Möglichkeit Geld für die Gründung zu beschaffen.

Das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern bietet daneben noch viele Möglichkeiten der Finanzierung. Der Darlehensfonds für Existenzgründung fördert Einrichtung, Modernisierung oder Erwerb von Betriebsstätten. Die Förderung wird als Darlehen gewährt, bei dem das Mindestkapital 10000 Euro beträgt. Die Obergrenze liegt bei 100000 Euro. Bei einer technologieorientierten Idee bietet sich die Gründungshilfe für technologieorientierte Unternehmen an. Die Förderung findet in Form einer Beteiligung statt. Die Beteiligung der MBG, wie eines der Förderprogramme genannt wird, fördert die Unternehmensgründung mit einer Beteiligung. Dadurch steigt die Eigenkapitalbasis, was die Kreditwürdigkeit des Jungunternehmens erhöht. Daneben bietet das Land Mecklenburg-Vorpommern noch eine Vielzahl von Bürgschaften, die zur Gründung in Anspruch genommen werden können.

(Stand 05/2010. Keine Gewähr für Richtigkeit. Bitte informieren Sie sich über die aktuellen Konditionen bei den angegebenen Instituten.)

Zuständige IHKs für Mecklenburg-Vorpommern
Industrie- und Handelskammer zu Neubrandenburg
Katharinenstraße 48
17033 Neubrandenburg
Tel: 03 95/55 97-0
Homepage: www.neubrandenburg.ihk.de


Industrie- und Handelskammer zu Rostock
Ernst-Barlach-Straße 1-3
18055 Rostock
Tel: 03 81/3 38-0
Homepage: www.rostock.ihk24.de


Industrie- und Handelskammer zu Schwerin
Schloßstraße 17
19053 Schwerin
Tel: 03 85/51 03-0
Homepage: www.ihkzuschwerin.de