Existenzgründung im Bundesland Sachsen

Sie planen eine Existenzgründung in Sachsen? Sie wollen sich ein neues Leben als Unternehmer aufbauen? Dann lesen Sie bei uns, wie Sie vorgehen, worauf Sie achten müssen und wie Sie erfolgreich Ihre Firma an den Markt bringen. Verständlich und einfach - ohne Bürokraten-Deutsch! 

Als Existenzgründer sind Sie Ihr eigener Chef! Klingt gut, ist aber auch sehr mühsam. Vor allem zu Beginn. Ob Banken oder Arbeitsagentur: Oft werden Ihnen Steine in den Weg gelegt. Und auch unter den Freunden und Verwandten verstehen die wenigsten, wie man ein eigenes Unternehmen aufbaut. 

Drei Punkte, in die Sie sich schnell einlesen können: 

  • Bankgespräch: Sie brauchen genug Geld, um die Anfangszeit zu überstehen. Sie müssen investieren und ihre privaten Kosten wie Miete und Versicherung bezahlen. Doch die Banken sind oft kritisch. Bereiten Sie Ihr Gespräch gut vor. Checkliste für das Bankgespräch
  • Fördermittel: In vielen Bundesländern gibt es Fördermittel für Existenzgründer und Jungunternehmer. Sei es für den Start oder innerhalb der ersten Jahre. Suchen Sie für sich und Ihre Branche die passenden Fördermittel und sparen Sie so Geld. Interview mit einer Fördermittel-Beraterin.
  • Gründercoaching: Als Existenzgründer kann man sich professionell beraten lassen. So genannte Gründerberater kennen Praxis-Beispiele aus zahlreichen Branchen, wissen wie man mit Banken umgeht und wie man einen Businessplan professionell schreibt. Drei Praxis-Beispiele "Erfolgreiche Gründer" 

Für nähere Informationen in Ihrer Gründerregion oder den Städten Chemnitz, Dresden, Görlitz, Leipzig, Plauen oder Zwickau können Sie sich auf unseren Regionalseiten umsehen. Wenn Sie das Kontaktformular ausfüllen, wird sich ein Gründerberater bei Ihnen melden. In einem persönlichen Telefongespräch können Sie klären, wie der Berater Ihnen helfen kann. Das erste Gespräch ist kostenlos und unverbindlich. 

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Förderung und Unterstützung für Existenzgründer in Sachsen

Die Situationen aus denen eine eigene Existenz aufgebaut wird sind sehr verschieden. Danach richten sich z.B. auch die Möglichkeiten einer Förderung im Bundesland Sachsen.

Der Freistaat Sachsen fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Existenzgründer. Förderfähig sind natürliche Personen, welche eine selbständige Existenz gründen wollen, oder diese vor weniger als 3 Jahren gegründet haben. Das Unternehmen muss auf Dauer angelegt sein und innerhalb eines Jahres zum Haupterwerb führen. Dem Antrag muss ein Unternehmenskonzept beiliegen, welches von einer fachkundigen, externen Stelle befürwortet worden ist. Eine Umschuldung, oder Sanierung ist mit diesem Darlehen nicht möglich. Auch ist eine Kombination mit dem StartGeld der KfW-Mittelstandsbank oder mit einem Darlehensprogramm der SAB nicht möglich.

Förderungen speziell für Frauen

Frauen die sich eine Existenz aufbauen wollen und im ländlichen Raum wohnen können über das Sächsische Landesamt für Familie und Soziales folgende Förderung wahrnehmen: "Förderung der Chancengleichheit von Frau und Mann - Existenzgründungen und Unternehmenssicherungen von Frauen im ländlichen Raum". Diesen Zuschuss kann man bei den örtlichen Regierungspräsidien beantragen. Gleiches gilt auch für eine Unternehmenssicherung. Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Frauen im Freistaat Sachsen.

Vorraussetzung ist, dass der Sitz des Unternehmens sich im ländlichen Raum befindet und der Schwerpunkt der geschäftlichen Tätigkeit in Sachsen im ländlichen Raum liegt. Der ländliche Raum wird hier folgendermaßen definiert: Dies sind Teile Sachsens die eine geringe Verdichtung aufweisen. Die Wirtschaftsstruktur ist durch Land- und Forstwirtschaft geprägt und hat industrielle und gewerbliche Einzelstandorte. Hierunter zählen Gemeinden mit einer Einwohnerzahl bis zu 10.000 Einwohnern. Sollte ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der Existenzgründerin laufen, kann keine Förderung gewährt werden. Unternehmenssicherungen werden unter folgenden Voraussetzungen gefördert: Das Unternehmen muss seit 2 Jahren bestehen und mit dieser Sicherung erfolgt eine Geschäfts- oder Unternehmenserweiterung, oder es werden neue Arbeitsplätze geschaffen.

Die Förderung erfolgt als Projektförderung von nicht zurückzahlbaren Zuschüssen. Die Existenzgründer müssen einen Eigenanteil erbringen. Sie wird einmalig gewährt. Nach dem Gründungszuschuss kann der Zuschuss zur Unternehmenssicherung für das Gleiche Unternehmen erst nach mindestens zwei Jahren erfolgen.

Förderfähig sind Sachausgaben, eingenommen Ausgaben für Werbemaßnahmen. Dem Antrag auf die Förderung der Frauen vom Lande sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • ein Unternehmenskonzept mit einer formulierten Gründungsidee
  • bei Unternehmenssicherungen ist ein Konzept für die Unternehmenssicherung bei zu legen
  • eine Rentabilitätsvorschau für 3 Jahre
  • ein Finanzierungsplan und eine Kapitalbedarfsplanung
  • eine Konkurrenz- und Kundenpotentialanalyse
  • ein externes Gutachten, was die Gründungsidee befürwortet und die wirtschaftliche Tragfähigkeit bestätigt
  • bei Unternehmenssicherungen ist zusätzlich eine Gewinn- und Verlustrechnung der letzten 2 Jahre vorzulegen.

(Stand 05/2010. Keine Gewähr für Richtigkeit. Bitte informieren Sie sich über die aktuellen Konditionen bei den angegebenen Instituten.)

Zuständige IHKs für Sachsen
Industrie-und Handelskammer Südwestsachsen Chemnitz-Plauen-Zwickau
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9111 Chemnitz
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Tel: 03 51/28 02-0
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Industrie- und Handelskammer zu Leipzig
Goerdelerring 5
4109 Leipzig
Tel: 03 41/12 67-0
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